Buchhaltung


Buchen laufender Geschäftsvorfälle
gemäß § 6 Nr. 4 StBerG

  • Sortieren und ordnen der Belege inklusive Vollständigkeitsprüfung
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen
  • Fachkundige Kontierung der Belege und laufender Geschäftsvorfälle
  • Datenerfassung mit Hilfe der EDV
  • Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Offene-Posten-Verwaltung im Debitoren- und Kreditorenbereich
  • Kontenabstimmung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung in Form von Summen- und Saldenlisten
  • Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften)
  • Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen für den Jahresabschluss
  • Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen
     

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