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- keine Personal-Nebenkosten
- keine Sozialleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- keine finanzielle Belastung durch Krankheitstage, Feiertage
- kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
- Wegfall der gesetzlichen Kündigungsregelungen und Abfindung
- abzugsfähige Buchführungskosten
- es bleibt keine Arbeit mehr liegen
- auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten flexibel einsetzbar
- fachliche Kompetenz durch selbstständige Fortbildung
- Sie bezahlen nur die tatsächlich geleistete Arbeit
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